Mit der Aktionsform Adbusting verändern Aktivist*innen Werbeplakate bis zur Kenntlichkeit. Wie jetzt bekannt wurde, führte das LKA Berlin wegen eines verbesserten Werbeplakates der Bundeswehr drei Hausdurchsuchungen durch. Der Grund: Das Poster mache die Bundeswehr lächerlich. Die Frage der Verhältnismäßigkeit ignorierte die Behörde. Dabei sagt sogar der Innensenat, dass das Verbessern von Werbeplakaten „minderschwer“ sei. Zudem stellte das Amtsgericht Tiergarten bereits einen Prozess und mehrere Verfahren wegen Adbusting sang- und klanglos ein. „Antimilitaristische Meinungsäußerungen sind kein Terrorismus“ kommentiert die Abgeordnete Anne Helm (Die Linke): „Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.“
Ein Poster, drei Hausdurchsuchungen
Nach Informationen der Soligruppe Plakativ veranstaltete das für Drohbriefe an Linke und Datenweitergabe an Nazis berüchtigte LKA 521 erneut zwei Hausdurchsuchungen wegen Adbusting. Genauer: Wegen eines (!) entstellten Werbeplakats der Bundeswehr. Im Mai 2019 wurden zwei Personen durch eine Zivilstreife gestellt, während sie sich nahe einer Bushaltestellen-Werbefäche aufhielten. Statt „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ hieß es auf dem veränderten Plakat „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ Außerdem rief eine Ergänzung zur Teilnahme an einer Demonstration in der folgenden Woche gegen die Aktionärsversammlung von Rheinmetall auf: „Mach was wirklich zählt: Rheinmetall blockieren!“
„Straftat nicht eindeutig“
Die Zivilbeamt*innen beschlagnahmten das verbesserte Bundeswehrposter und einen Sechskant-Rohrsteckschlüssel, von dem sie annahmen, dass damit die Vitrine geöffnet worden sei. Laut Akte verzichteten sie auf weitere Maßnahmen, weil auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Hauptkommissar beim LKA5 DD „die Straftat noch nicht eindeutig war“.
Aufregung nach dem Tag der Bundeswehr
Danach passierte laut Akte erstmal lange nichts. Erst nach dem „Tag der Bundeswehr“ hatte es der Staatsschutz auf einmal ganz eilig, eine Strafanzeige zu fertigen: „Am 15. Juni wurden im Stadtgebiet diverse, auf die oben bereits beschriebene Weise veränderte Werbeplakate der Bundeswehr festgestellt. Eine erste Inaugenscheinnahme lässt durchaus Parallelen zu den hier in rede stehenden Veränderungen erkennen.“
Bundeswehr „gar lächerlich“ gemacht
In der folgenden Begründung des Antrags auf Hausdurchsuchung schreiben die LKAler*innen ganz offen, was ihre Motivation ist: „Unter Adbusting versteht man das Verfremden bzw. Umgestalten von Werbung im öffentlichen Raum in einer Art und Weise, dass deren ursprünglicher Sinn verändert oder gar lächerlich gemacht wird“. Klaus Poster, Sprecher der auf solche Fälle spezialisierten Soligruppe Plakativ, analysiert: „Im Vordergrund für dieses Behördenhandeln steht also nicht das Verfolgend von Straftaten, sondern Repression und Vergeltung dafür, dass das deutsche Militär mit einem Plakat lächerlich gemacht wurde. Denn das mögen die autoritären Charaktere beim Staatsschutz überhaupt nicht.“
Straftatbestände willkürlich aufgebauscht
Um einen Durchsuchungsbeschluss wegen eines einzigen Posters zu erreichen, bauschte der Staatsschutz darüber hinaus wie auch im Prozess im Oktober 2019 den Vorwurf von Sachbeschädigung (der übliche Strafrahmen ist eine Geldstrafe) zu „Besonders schwerer Diebstahl“ auf (hier geht’s mit Knast auf Bewährung los). Dabei steht im Einsatzbericht der Bereitschaftspolizei eindeutig, dass das durch das verbesserte Bundeswehr-Poster ersetzte Poster wieder in den Werbekasten gehängt werden konnte.
Verhältnismäßigkeit?
Auch die Politik interessiert sich für diesen Fall. Die Berliner Abgeordnete Anne Helm (Die Linke) sagte zum Fall: „Antimilitaristische Meinungsäußerungen sind kein Terrorismus. Das sieht der Staatsschutz scheinbar anders und wertet „Adbusting“ nicht nur als schweren Diebstahl, sondern auch als politisch motivierte Kriminalität – natürlich von links! Gegen Menschen die mit „Adbusting“ lediglich kritisch auf gesellschaftliche Verhältnisse aufmerksam machen wollen, werden allumfassende Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren angestrebt. Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.“
Blamagen fürs LKA
Doch es hilft, sich offensiv gegen die Angriffe von autoritären Polizist*innen zu wehren. Am 6. September 2019 vollstreckte das LKA noch selbstbewusst den unverhältnismäßigen Durchsuchungsbeschluss wegen eines völlig haltlosen Vorwurfs. Am 8. Oktober 2019 kippte dann die Stimmung. An diesen Tag verhandelte das Kriminalgericht Moabit gegen eine*n Aktivist*in wegen des Veränderns von Werbeplakaten. Nachdem die Verteidigung monierte, dass die im Verfahren durchgeführten Hausdurchsuchungen unverhältnismäßig seien und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bedrohten, endete der Prozess mit einer Einstellung. Die Richterin sagte damals zum Abschied: „Wenn ich Ihnen ein Tipp gegen darf: Wenn man schon Plakate austauscht, dann nimmt man die Originale nicht mit.“ Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ schätzt ein, dass der Prozess vor allem deshalb eingestellt wurde, weil die Anklage die Höhe des Schadens nicht beziffern konnte – oder wollte.
„Vollkommen überzogen“
Nach dem Prozess war sich die Hauptstadtpresse dann auch erstaunlich einig: „Vollkommen überzogen“. Wegen der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit stellte der Abgeordnete Niklas Schrader im November eine Kleine Anfrage an den Innensenat. Sein Büro erklärte: „Insgesamt kann man sich über den großen Ermittlungsaufwand wundern. Schließlich handelt es sich bei einem entfernten oder veränderten Plakat um einen geringen Schaden.“
„Minderschwer“
Das sah der Staatssekretär des Innensenates, Thorsten Akmann auch so. In der Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt er, Adbustings seien „Gegenstand der minderschweren Kriminalität“. Deshalb erfasse das LKA diese Einzelfälle auch nicht gesondert, und könne keine weiteren Angaben zu weiteren Hausdurchsuchungen wegen des Veränderns von Werbung machen.
Bundeswehr erstattet keine Anzeige
Die Bundeswehr sieht das mit der öffentlichen Kritik auf ihren eigenen Plakaten übrigens auch entspannter als der Staatsschutz. „Wir sehen bislang keinen Anlass, Strafanzeigen zu erstatten“, sagte der Sprecher der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Jörg Franke, im April 2016 gegenüber dem „Neuen Deutschland“. Die Bundeswehrplakatkampagne habe zum Ziel gehabt, „provokative Denkanstöße“ auszulösen. Nun sorgten die Adbusting-Aktionen für Kontroversen, die wiederum dazu beigetragen haben, die Bundeswehrkampagne bekannter zu machen.
Gericht hat keine Lust mehr auf Adbusting
Angesichts der unterhaltsamen Blamage um den Gerichtsprozess im Oktober und der eindeutigen Reaktionen der Öffentlichkeit scheint man zumindest am Kriminalgericht keine Lust mehr auf Adbusting-Prozesse zu haben. Denn auch das hier beschriebene Verfahren wurde am 3. Dezember 2019 trotz der Hausdurchsuchung eingestellt. „Leider darf man nicht erwarten, dass das den Staatsschutz in seinem Hass auf Linke irgendwie beschwichtigt“ kommentiert Klaus Poster. „Aber es dürfte deutlich schwerer für sie werden, in weiteren Verfahren unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen.“
Die Adbusting-Aktion zum Tag der Bundeswehr, die das LKA überhaupt nicht lustig fand:
https://de.indymedia.org/node/33870
Gerichtsprozess wegen Adbusting nach Hausdurchsuchungen:
https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Adbusting-in-Berlin/!5628984/
Kleine Anfrage zu Adbusting im Abgeordnetenhaus:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1129263.werbeplakate-polizei-mi…
Bundeswehr erstattet keine Anzeige:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1009179.kommunikationsguerilla-…
Übersicht über Repression gegen Adbusting im Jahr 2019:
http://maqui.blogsport.eu/2019/11/11/bedroht-kommunikationsguerilla-den-…