StA Berlin: Adbusting ist straffrei, wenn man seine eigenen Poster mitbringt

Das wird der Wall AG und dem Staatsschutz überhaupt nicht gefallen: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Adbusting eingestellt. Eine Person war in der Walpurgisnacht beim Aufhängen selbst gemachter Poster, die den Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Frank Balzer wegen der Ausrichtung des Tags der Bundeswehr kritisierten, verhaftet worden. Die überraschende Begründung der Verfahrenseinstellung: Das Aufhängen von eigenen Postern in Werbevitrinen ist nicht strafbar.

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Netzpolitik berichtet über Adbusting und Repression

Unter der Überschrift „Adbusting – Mit Geheimdienst, Polizei und Terrorabwehrzentrum gegen ein paar veränderte Plakate“ schreibt Markus Reuter auf Netzpolitik.org über unsere Arbeit. Dabei ist ihm leider ein Fehler unterlaufen. Nicht des GTAZ (Gemeinsames Terrorabwehrzentrum) in Berlin beschäfftigt sich mit Adbusting, sondern das GETZ (Gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern) in Köln.

https://netzpolitik.org/2020/mit-geheimdienst-polizei-und-terrorabwehrzentrum-gegen-ein-paar-veraenderte-plakate

VS Berlin meldet Adbustings ans Terrorabwehrzentrum, weil sie für angemeldete Demos werben

Der Staatsschutz 521 beim Berliner LKA veranstaltet Hausdurchsuchungen wegen Adbusting. Deshalb stellten die Abgeordneten Helm und Schrader (Linke) eine Anfrage an den Berliner Innensenat. In der Antwort rechtfertigt Staatssekretär Akmann diese Praxis mit falschen Behauptungen. Außerdem gibt Akmann zu, dass der Berliner Verfassungsschutz drei Adbusting-Aktionen ans Terrorabwehrzentrum GETZ meldete, weil diese für angemeldete Demonstrationen warben. Diese Information hatte die Bundesregierung erst vor kurzen für geheim erklärt, weil sie angeblich die Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik bedrohen würde.

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DNA-Analyse wegen veränderter Bundeswehr-Werbung unverhältnismäßig

„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Das schreibt der Bremer Professor für Staatsrecht Andreas Fischer-Lescano in einen aktuellen Beitrag für Verfassungsgblog.de. Vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“

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Adbusting im Regierungsviertel gegen Geheimdienste

Das „Besondere Amt für Veralberung (BfV)“ hat am Wochenende Adbustings gegen Geheimdienste im Berliner Regierungsviertel aufgehängt. Dabei stützen sie sich auf die parlamentarische Anfrage „Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)“ von Ulla Jelpke (Bundestag, 5.5.2020, Drucksache 19/18932). In ihrer Pressemitteilung auf Indymedia analysieren sie die Anfrage. Wir teilen die Analyse und haben ihr nichts hinzuzufügen, weswegen wir im Folgenden die PM des „Besonderen Amts für Veralberung“ auf unseren Blog kopieren.

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