Großer Erfolg für politische Plakatkünstler*innen: Wer Bundeswehrwerbung öffentlich umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren, so beschloss heute das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20). Das Gericht erklärte die vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführten Hausdurchsuchungen für illegal. Die Berliner Polizei begründete die Hausdurchsuchungen bei Adbusting-Aktivist*in Frida Henkel und ihrer Freundin damit, dass die Bundeswehr durch politisch veränderte Werbung (Adbusting) “gar lächerlich” gemacht werde. Dieses Vorgehen enstpreche “nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit”, so das Bundesverfassungsgericht: “Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”. Das Urteil wurde auf der Seite des BVerfG veröffentlicht.
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Berlin: Das nächste Adbusting-Verfahren ist eingestellt
Nach Hausdurchsuchungen, DNA-Proben und Meldungen ans Terrorabwehrzentrum GETZ wegen dem Verändern von Werbeposter in den Jahren 2018/19 bricht die Repressionskulisse der Berliner Cops mehr und mehr zusammen. Die Staatsanwaltschaft stellt nun nicht nur Verfahren wegen Quatsch mit Werbevirtrinen ein, auch das Bekleisten von Mega- Lights führte nun zu einer Verfahrenseinstellung: „Wir sehen hier, was möglich ist, wenn linke Strukturen offensiv mit Repression umgehen, statt wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen“ kommentiert Klaus Poster von der Soligruppe plakativ.
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Adbusting: Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchungen
Das LKA Berlin ist so verzweifelt von überklebten Werbeplakaten, dass es linken Aktivist*innen mit Hausdurchsuchungen zu Leibe rückt. Dagegen klagt nun die Aktivist*in Frida vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Unterstützung der Rechtswissenschaftler*innen Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Universität Trier) und Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen). „Die Polizei macht sich lächerlich, wenn sie wegen veränderter Poster Hausdurchsuchungen machen“ sagt Frida. „Die brauchen da mal dringend Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Beim Adbusting erwischt
Die Aktivistin Frida wurde zusammen mit einer anderen Person beim Aufhängen eines korrigierten Bundeswehrplakats von einer Zivilstreife beobachtet. Sie nahm die Personalien der zwei Aktivist*innen auf und beschlagnahmte das Plakat. Den scheinheiligen Satz „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ verbesserten die beiden zu „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“
Ein Poster, drei Hausdurchsuchungen
Es folgten Hausdurchsuchungen in drei Wohnungen im Umfeld der Betroffenen. Gegen die Hausdurchsuchungen legt Frida nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. „Etwas Papier, Kleister und die Aussage ’Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe’ reichen für Polizei und Landgericht also aus, um derart massiv in unsere Privatleben einzudringen“ meint Frida Henkel. „Dass das trotzdem passiert ist, kann ich mir nur damit erklären, dass wir inhaltlich diese Kritik geübt haben.“
https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama-adbusting-plakate-100.html
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StA Berlin: Adbusting ist straffrei, wenn man seine eigenen Poster mitbringt
Das wird der Wall AG und dem Staatsschutz überhaupt nicht gefallen: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Adbusting eingestellt. Eine Person war in der Walpurgisnacht beim Aufhängen selbst gemachter Poster, die den Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Frank Balzer wegen der Ausrichtung des Tags der Bundeswehr kritisierten, verhaftet worden. Die überraschende Begründung der Verfahrenseinstellung: Das Aufhängen von eigenen Postern in Werbevitrinen ist nicht strafbar.
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StA Erfurt: Adbusting nicht strafbar
Das nd berichtet heute über eine parlamentarische Anfrage im Landtag von Thüringen. Die Polizei von Erfurt hat offensichtlich eine AfD-Betriebskampfgruppe. Und die war beleidgt, als ihr Führer Bernd Höcke auf selbstgemachten Plakaten in Werbevitrinen als „nationalistischer Rattenfänger“ kritisiert wurde. Deshalb nahmen sie DNA-Proben von den Plakaten und einem Mitarbeiter der Werbefirma. Staatsanwalt Grüneisen dazu: »Wir haben das eingestellt, weil das nicht strafbar ist«.
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Di. 8.10. Gerichtsprozess wegen Adbusting
Die Berliner Polizei scheint ein ausgeprägtes Interesse für Kunst zu pflegen: Gleich zwei mal klingelten sie morgens um 6 Uhr die gleichen Leute wach, um Plakate zu begutachten, einzukassieren, und Monate lang mühevoll auszuwerten. Das Ergebnis ist nun ein Prozess am Amtsgericht Tiergarten, bei dem der Vorwurf der Sachbeschädigung und des besonders schweren Diebstahls von Plakaten im Raume steht. 200 Tagessätze schlägt die
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