Adusting: Verfassungsgericht entscheidet über HausDurchsuchung

Mit Spannung schauen Streetart-Künstler*innen, Polizei und die Bundeswehr am Donnerstag, den 21.12. nach Karlsruhe: Um 9:30 Uhr veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich einen Beschluss in Sachen Adbusting. „Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer sogenannten „Adbusting-Aktion“ (2 BvR 1749/20)“ heißt es im Terminkalender des Gerichtes.

Die Berliner Polizei hatte 2019 wegen beklebter und bemalter Werbeposter der Bundeswehr Hausdurchschuchungen und DNA-Analysen veranstaltet, weil diese die Bundeswehr „gar lächerlich“ machen. Gegen diese willkürliche Kriminalisierung wehrte sich 2020 eine Betroffene. „Am Donnerstag ließt das Bundesverfassungsgericht der Berliner Polizei hoffentlich ordentlich die Leviten!“ freut sich Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ.

Übermaltes Poster führt zu Hausdurchsuchungen
Seit Beginn der „Mach was wirklich zählt!“-Werbekampage der Bundeswehr im Jahr 2015 verfolgt das Berliner LKA Menschen, die Bundeswehrposter bemalten oder bekleben, um damit die Bundeswehr zu kritisieren. Laut LKA 521 mache Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“, wie die Behörde in mehreren Anträgen für Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen schrieb.

So auch im Fall von Frida Henkel, im Frühjahr 2019 änderte sie mit Farbe und Pinsel die Aufschrift eines Bundeswehr-Plakates in einer Werbevitrine. Es bewarb offene IT-Stellen der Bundeswehr mit der Frage: „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ Daraus machte sie „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“

Beim Aufhängen des Posters wurden sie und eine Freundin von zwei Polizist*innen beobachtet. Die Polizeibeamten beschlagnahmten das Poster und den Rohrsteckschlüssel. Einige Monate später durchsuchte die Abteilung des LKAs „Extremismus-Links“ jeweils die Wohnungen bei Frida und ihren Elternteilen und die WG der Freundin. 



Bundesverfassungsbeschwerde
Doch Frida wehrte sich. Mit der Soligruppe „plakativ“, startete sie eine Kampagne, die Betroffene von unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen  sucht und unterstützt. Der Höhepunkt: Mit den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. Fischer-Lescano (Uni Kassel) und Prof. Dr. El-Ghazi (Uni Trier) reichte Frida 2020 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Mehr als drei Jahre später steht nun der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar bevor. 

Unverhältnismäßige Hausdurchsuchung?
Das Verfassungsgericht soll nun entscheiden, ob die Hausdurchsuchungen überhaupt rechtmäßig gewesen sind, denn die Soligruppe „plakativ“, Prof. Dr. Fischer-Lescano und Prof. Dr. El-Ghazi und Frida sind vom Gegenteil überzeugt.

Denn die Hausdurchsuchung fand nicht wegen einer schweren Straftat statt, sondern weil Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“ mache. „Wenn mein Plakat nicht die Bundeswehr kritisiert, sondern nur die Bushaltestelle dekoriert hätte, wäre der Durchsuchungsbeschluss so nie ergangen. Dass die Polizei mich wegen meiner politischen Haltung kriminalisiert kann ich nicht schweigend hinnehmen!“

Zur Einordnung: Polizeiliche Maßnahmen dürfen nicht dem Zweck dienen, Meinungen zu verfolgen. „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt“, schrieb dazu Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano 2020 auf dem „Verfassungsblog“.

Solikampagne ein großer Erfolg
„Unsere Kampagne ist ein massiver Erfolg ungeachtet des Ausgangs von Fridas Beschwerde“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe „plakativ“. Die Gruppe unterstützt politische Straßenkünstler*innen, die seit 2019 von überzogenenen Polizeimaßnahmen betroffen sind.

„Von 2015 bis 2019 musste man in Berlin wegen Adbusting noch mit Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen rechnen. Die Verfassungsbeschwerde soll vor allem dafür sorgen, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft in Zukunft zweimal überlegen, ob sie wegen eines satirischen Posters Haustüren eintreten.“ 

Adbusting de facto straffrei
In der Zwischenzeit haben Adbuster*innen die Behörden mit rotzfrecher Öffentlichkeitsarbeit aber bereits derart zurückgedrängt, dass die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden mittlerweile landauf landab beschließen, dass das Öffnen von Werbevitrinen und das Hineinhängen eigener Poster nicht strafbar sei.

Klaus Poster: „Der Verfolgung von Meinungen, die der Polizei und der Bundeswehr nicht passen, ist dank des öffentlichen Druckes ein Riegel vorgeschoben worden.“ Adbuster*innen müssten sich schon jetzt kaum noch Sorgen über einen frühmorgentlichen Überraschungsbesuch des Landeskriminalamts machen: „Eine passender Beschluss des Bundesverfassungsgericht wäre das Sahnehäubchen.“

Viel Aufmerksamkeit für Adbuster*innen
Unterm Strich führte das Vorgehen der Polizei und der Bundeswehr dazu, dass Adbusting noch bekannter wurde. Frida Henkel wurde für ihr mutiges Engagement sogar geehrt: Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsgegner*innen (DFG-VK) verlieh ihr 2022 den nach dem Deserteur benannten Ludwig-Baumann-Preis.

Der Berlin Busters Social Club verlegte 2023 das Buch „Mega Unerhört: Adbusting mit Polizei und Militär“ mit vielen Adbustings gegen Polizei und Militär und auch all den Informationen zur Soli-Kampagne.

Polizei und Bundeswehr schrecken vor Adbustings zurück
Auch in der nicht-juristischen Welt zeigten sich nicht unbedingt beabsichtigte Folgen des öffentlichen Druckes beim Thema Adbusting. Nach den ersten einschlägigen Beschlüssen der Berliner Staatsanwaltschaft stoppte die Polizei Berlin ihre Außenwerbung mit Citylight-Postern im Jahre 2020.

Seitdem macht die Berliner Polizei im öffentlichen Raum nur noch sehr begrenzt Werbung. „Die Behörde bucht nur noch sehr vereinzelt sogenannte Mega-Lights in videoüberwachten Bahnhöfen, wobei die Plakate hinterm Gleis und hinter der Stromschiene hängen, sodass für eventuelle Adbuster*innen Lebensgefahr besteht“, erklärt Klaus Poster. 

Kein Tag der Bundeswehr wegen Adbusting
Auch die Bundeswehr reagierte. Wegen der viele Adbusting-Aktionen mit Plakaten (und der Erfolglosigkeit der Strafverfolgung) strich das Militär im Jahr 2023 der Hauptstadt den „Tag der Bundeswehr“ und veranstaltete das Propaganda-Event lieber auf dem platten Land, wo nicht besonders viel Protest zu erwarten war.

„Ob das Bundesverfassungsgericht die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig erklärt oder nicht, dank des medialen Interesses sind sowohl Bundis als auch Polizei eingeschüchtert und Straßenkünstler*innen zur öffentlichen Meinungsäußerung ermutigt worden – die Solikampagne war in jedem Fall ein voller Erfolg!“ so Klaus Poster.

Ansprechpartner*innen
Für Fragen steht am Donnerstag, 21.12. von 9-12h Prof. Dr. El-Ghazi bereit: 


Univ.-Prof. Dr. Mohamad El-GhaziLehrstuhl für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht und WirtschaftsstrafrechtDirektor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht (TrIGeKo)FB V – RechtswissenschaftUniversität Trier54296 TrierTelefon: +49651-201-2592Email: elghazi@uni-trier.de

Frida Henkel, Betroffene und Klägerin: 017657869876

Klaus Poster, Soligruppe plakativ: plakativ@riseup.net


Mehr Infos
Soligruppe Plakativ: plakativ.blackblogs.org


Frida im Fernsehen:https://www.youtube.com/watch?v=r5iWCHkyxm8

Prof. Dr. Fischer-Lescano erklärt das mit dem Adbusting:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Adbusting-Buch „Mega unerhört: Adbusting mit Polizei und Militär“ kaufen: 
https://black-mosquito.org/de/mega-unerhort-adbustings-mit-polizei-und-militar.html

Outdoor-Ausstellung in Karlsruhe zu kriminalisierten Adbusting von dies irae:
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.1486216304896837&type=3