Bundesverfassungsgericht pfeift Polizei zurück: Hausdurchsuchung bei Adbusting illegal

Großer Erfolg für politische Plakatkünstler*innen: Wer Bundeswehrwerbung öffentlich umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren, so beschloss heute das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20). Das Gericht erklärte die vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführten Hausdurchsuchungen für illegal. Die Berliner Polizei begründete die Hausdurchsuchungen bei Adbusting-Aktivist*in Frida Henkel und ihrer Freundin damit, dass die Bundeswehr durch politisch veränderte Werbung (Adbusting) “gar lächerlich” gemacht werde. Dieses Vorgehen enstpreche “nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit”, so das Bundesverfassungsgericht: “Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”. Das Urteil wurde auf der Seite des BVerfG veröffentlicht.

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sogenannten „Adbusting-Aktion“

Das ist nicht unsere Headline, sondern die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn wir haben gewonnen: Die Hausdurchsuchungen wegen Adbustings in Berlin sind rechtswidrig. Das hat die Polizei jetzt schwarz auf weiß.

Die Pressemitteilung vom Gericht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html

Der Beschluss:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231205_2bvr174920.html

Und das Bild oben ist von Indymedia:

https://de.indymedia.org/node/327260

Adusting: Verfassungsgericht entscheidet über HausDurchsuchung

Mit Spannung schauen Streetart-Künstler*innen, Polizei und die Bundeswehr am Donnerstag, den 21.12. nach Karlsruhe: Um 9:30 Uhr veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich einen Beschluss in Sachen Adbusting. „Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer sogenannten „Adbusting-Aktion“ (2 BvR 1749/20)“ heißt es im Terminkalender des Gerichtes.

Die Berliner Polizei hatte 2019 wegen beklebter und bemalter Werbeposter der Bundeswehr Hausdurchschuchungen und DNA-Analysen veranstaltet, weil diese die Bundeswehr „gar lächerlich“ machen. Gegen diese willkürliche Kriminalisierung wehrte sich 2020 eine Betroffene. „Am Donnerstag ließt das Bundesverfassungsgericht der Berliner Polizei hoffentlich ordentlich die Leviten!“ freut sich Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ.

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