Kleine Anfragen (Bund/Länder)

Die parlamentarischen Anfragen (chronologisch):

Ermittlungen gegen Künstlergruppe „Dies Irae“ und DNA-Proben wegen Beleidigungsverfahren? – Teil 1
Thüringen, 18.7.2019, Drucksache 6/7477

  • Das Thüringer Landeskriminalamt wertete im August 2016 Fingerabdrücke und im Juli 2017 DNA-Proben zu Adbustings aus, obwohl die Staatsanwaltschaft Erfurt das entsprechende Verfahren bereits im März 2016 eingestellt hatte.
  • Zu den von den Plakaten gesammelten Fingerabdrücken gab es im November 2018 einen Treffer, woraufhin die Kriminalpolizei Erfurt die Ermittlungen wieder aufnehmen wollte. Die Staatsanwaltschaft Erfurt stellte das Verfahren jedoch sofort wieder ein, weil es in den Adbustings immer noch keine Straftat erkannte.

Ermittlungen gegen Künstlergruppe „Dies Irae“ und DNA-Proben wegen Beleidigungsverfahren? – Teil 2
Thüringen, 18.7.2019, Drucksache 6/7478

  • Die Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Verfahren haben allein für die Spurenauswertung 1.010,85€ gekostet.
  • In einem Verfahren wegen Adbustings in Gera wurden keine Fingerabdrücke und DNA-Spuren gesammelt, da die Plakate zuvor nicht spurenschonend behandelt wurden.

Staatsschutzdelikt Adbusting?
Berlin, 12.11.2019, Drucksache 18/21553

  • Siehe unsere Pressemitteilung
  • Der Ermittlungsaufwand für einen im Oktober 2019 beim Amtsgericht Tiergarten eingestellten Adbusting-Prozess war enorm: Die Ermittlungen dauerten mehr als vier Jahre und es sammelten sich drei Bände Akten, zwei Sonderbände „Beweismittel“ und eine Beiakte an.
  • Drei Ermittler*innen beim Landeskriminalamt sollen diese Ermittlungen einzeln und zeitlich versetzt voneinander geführt haben. Diese Aussage widerspricht allerdings einer Zeugenaussage beim Gerichtsprozess, bei der sich eine Ermittler*in an eine Zusammenarbeit mit anderen Ermittler*innen erinnerte.
  • Im Allgemeinen sei Adbusting kein Fall für den Staatsschutz. Allerdings: „Im vorliegenden Fall war wegen der überwiegend anzunehmenden Zusammenhänge mit den Themenkomplexen ‚Antirepression‘ und ‚Antimilitarismus‘ das für politisch motivierte Kriminalität links zuständige Kommissariat mit der Bearbeitung betraut.“ Es werden also keine Straftaten, sondern Meinungen zu „Themenkomplexen“ bekämpft.

Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Bundestag, 18.2.2020, Drucksache 19/17240

  • Siehe unsere Pressemitteilung
  • Das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ)“ beschäftigte sich 2018 und 2019 viermal mit Adbustings. Ursprünglich wurde es für die Bekämpfung von Gruppen  wie dem Nationalsozialistischen Untergrund gegründet.
  • Der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst führen Listen über ihnen bekannte Adbustings.
  • Dass Adbustings im Jahresbericht 2018 des BfV auftauchen, wird damit gerechtfertigt, dass es in einem Indymedia-Posting von Aktivist*innen „verallgemeinernd“ und „über eine sachliche Kritik deutlich hinausgehend“ heiße: „In unser Gesellschaft steht Polizei für Gewaltausübung und institutionellen Rassismus. Und wer ein Problem mit sexistischen Übergriffen hat, sollte sich gar nicht erst bewerben.“

Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- undTerrorismusabwehrzentrums (GETZ).
Bundestag, 5.5.2020, Drucksache 19/18932

  • Siehe Pressemitteilung des Besonderen Amts für Veralberung
  • Das GETZ diene dazu, dass sich die Behörden unkompliziert miteinander austauschen können. Weil dabei langfristige strategische Überlegungen und Beobachtungen gemacht werden sollen, dürften auch Themen eingebracht werden, die noch nicht eindeutig extremistisch oder terroristisch sind.
  • Welche Behörden die Adbusting-Sachverhälte in das GETZ eingebracht haben, welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden, und ob das Linksextremismus oder Linksterrorismus war, sind alles das Saatswohl betreffende Geheimnisse.

Staatschutzdelikt Adbusting? (II)
Berlin, 19.5.2020, Drucksache 18/23510

  • Siehe unsere Pressemitteilung
  • Um die Ermittlung gegen eine Adbuster*in wegen „besonders schweren Diebstahls“ zu rechtfertigen, behauptet der antwortende Staatssekretär, die Werbevitrine sei „besonders gesichert“ gewesen. Tatsächlich braucht man für das Öffnen der Vitrine nur einen handelsüblichen Rohrsteckschlüssel aus dem Baumarkt.
  • Das Staatsgeheimnis aus der vorhergehenden Bundestagsanfrage wird teilweise gelüftet: Drei der vier im GETZ 2018/2019 besprochenen Adbustings hat der Berliner Verfassungsschutz dort eingebracht. Alle drei riefen zu angemeldeten Demonstrationen auf, was hier als Rechtfertigung für die Einbringung ins GETZ dient.
  • Angeblich gibt es keine Sonderkomission in der Berliner Polizei für Adbustings, gleichzeitig sollen für die Bearbeitung des oben genannten Falls keine Dienstkräfte von anderen Verfahren abgezogen worden sein.

Verzicht auf die Erwähnung sogenannter Adbusting-Aktionen im Bereich Linksextremismus im Bericht 2019 des Bundesamts für Verfassungsschutz
Bundestag, 18.11.2020, Plenarprotokoll 19/191

  • Adbusting tauche im Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr auf, weil der Fokus mehr auf der zunehmenden linken Gewaltbereitschaft gelegen habe. Das ist ein Bruch zum Vorjahr, in dem Adbustings noch wie selbstverständlich unter der Überschrift „Gewaltbereiter Linksextremismus“ behandelt wurden.
  • Der Militärische Abschirmdienst führt weiterhin Listen zu ihm bekannten Adbustings.

Staatsschutzdelikt  Adbusting? (III) – DNA-Analysen wegen ausgetauschter Werbeplakate
Berlin, 22.12.2020, Drucksache 18/25890

  • Siehe unsere Pressemitteilung
  • Staatssekretär Akmann begründet die angebliche Rechtmäßigkeit von gesammelten DNA-Spuren an Bundeswehr-Adbustings mit einem allgemeinen Paragraphen aus der StPo (§ 163 Abs. 1). Dass dieser für DNA-Ermittlungen herhalten soll, ist juristisch fragwürdig, denn dafür gibt es gesonderte Paragraphen.
  • In Bezug auf eine nicht genehmigte Hausdurchsuchung bei einem Adbustingverfahren schreibt er, dass Adbusting nicht strafbar ist: „[Die Anregung zur Durchsuchung] wurde mangels Anfangsverdacht (…) sowie mangels Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für die Strafbarkeit des sog. ‚Adbustings‘ abgelehnt.“