Neue Erkenntnisse im Adbusting-Komplex: Das Bundesinnenministerium rückt von seiner Linie ab, dass veränderte Werbeposter dem gewalttätigen Linksextremismus zugeordnet werden können. Auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin bezweifelt man zusehends die Strafbarkeit von Adbusting. In zwei Verfahren entschied die Behörde, dass es nicht strafbar sei, wenn Menschen ihre eigenen Poster in fremde Werbevitrinen hängen und lehnte u.a. Hausdurchsuchungen ab. Trotzdem beobachtet der MAD weiterhin das Bekleben von Werbepostern.
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