Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten eine Panne zu entschuldigen. Aufgrund fehlerhafter Kommunikation unsererseits untereinander in der Soligruppe fehlt in der Mitteillung zur Verfassungsbeschwerde ein „wohl“.
Der korrigierte Satz muss lauten:
„Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde WOHL tatsächlich zur Entscheidung angenommen (2 BvR 1749/20) UND der Senatsverwaltung für Justiz und der Generalbundesanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben.“
Wir bitten die Panne zu entschuldigen. Wir sind keine Hauptamtlichen, die sowas täglich machen, sondern Freiwillige in einer Soli-Gruppe, die sich aus Überzeugung politisch engagieren. Trotzdem darf so eine Panne natürlich nicht passieren, und wir bedauern den Vorfall sehr.
Klaus Poster, Soligruppe plakativ
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