Nach der juristischen Schelte für Berliner Landgericht, Amtsgericht, Polizei und Co. folgt die mediale Reaktion. Die inhaltliche Klarheit des Urteils aus Karlsruhe bestimmt die Schlagzeilen.
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Bundesverfassungsgericht pfeift Polizei zurück: Hausdurchsuchung bei Adbusting illegal
Großer Erfolg für politische Plakatkünstler*innen: Wer Bundeswehrwerbung öffentlich umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren, so beschloss heute das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20). Das Gericht erklärte die vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführten Hausdurchsuchungen für illegal. Die Berliner Polizei begründete die Hausdurchsuchungen bei Adbusting-Aktivist*in Frida Henkel und ihrer Freundin damit, dass die Bundeswehr durch politisch veränderte Werbung (Adbusting) “gar lächerlich” gemacht werde. Dieses Vorgehen enstpreche “nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit”, so das Bundesverfassungsgericht: “Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”. Das Urteil wurde auf der Seite des BVerfG veröffentlicht.
Continue reading Bundesverfassungsgericht pfeift Polizei zurück: Hausdurchsuchung bei Adbusting illegalErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sogenannten „Adbusting-Aktion“
Das ist nicht unsere Headline, sondern die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn wir haben gewonnen: Die Hausdurchsuchungen wegen Adbustings in Berlin sind rechtswidrig. Das hat die Polizei jetzt schwarz auf weiß.
Die Pressemitteilung vom Gericht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html
Der Beschluss:
Und das Bild oben ist von Indymedia:
Adusting: Verfassungsgericht entscheidet über HausDurchsuchung
Mit Spannung schauen Streetart-Künstler*innen, Polizei und die Bundeswehr am Donnerstag, den 21.12. nach Karlsruhe: Um 9:30 Uhr veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich einen Beschluss in Sachen Adbusting. „Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer sogenannten „Adbusting-Aktion“ (2 BvR 1749/20)“ heißt es im Terminkalender des Gerichtes.
Die Berliner Polizei hatte 2019 wegen beklebter und bemalter Werbeposter der Bundeswehr Hausdurchschuchungen und DNA-Analysen veranstaltet, weil diese die Bundeswehr „gar lächerlich“ machen. Gegen diese willkürliche Kriminalisierung wehrte sich 2020 eine Betroffene. „Am Donnerstag ließt das Bundesverfassungsgericht der Berliner Polizei hoffentlich ordentlich die Leviten!“ freut sich Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ.
Continue reading Adusting: Verfassungsgericht entscheidet über HausDurchsuchungKorrektur:Frieda freut sich: Adbusting-Verfassungsbeschwerde wohl angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten eine Panne zu entschuldigen. Aufgrund fehlerhafter Kommunikation unsererseits untereinander in der Soligruppe fehlt in der Mitteillung zur Verfassungsbeschwerde ein „wohl“.
Der korrigierte Satz muss lauten:
„Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde WOHL tatsächlich zur Entscheidung angenommen (2 BvR 1749/20) UND der Senatsverwaltung für Justiz und der Generalbundesanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben.“
Wir bitten die Panne zu entschuldigen. Wir sind keine Hauptamtlichen, die sowas täglich machen, sondern Freiwillige in einer Soli-Gruppe, die sich aus Überzeugung politisch engagieren. Trotzdem darf so eine Panne natürlich nicht passieren, und wir bedauern den Vorfall sehr.
Klaus Poster, Soligruppe plakativ
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Kleine Anfrage: Terrorzentrum GETZ beobachtet Geheimdienst-Kritik
Wer den Geheimdienst „Verfassungsschutz“ kritisiert, wird Thema im Terrorabwehrzentrum. Das zeigt die Antwort auf eine kleine Anfrage der linken Bundestags-Abgeordneten Martina Renner. Die Abgeordnete fragte die Regierung, ob sich in den letzten beiden Jahren das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ)“ mit dem Verändern von Werbepostern beschäftigt habe. Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Ausgerechnet eine Poster-Aktion zum Jahrestag der Selbstenttarnung der rechten Terrorgruppe NSU war 2021 Thema im Terrorzentrum GETZ.
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Medienspiegel zu Seehofers Strafantrag
Trotz des Krieges in der Ukraine war unsere Pressearbeit zum Strafantrag von Horst Seehofer gegen das Adbusting-Kollektiv „Dies Irae“ wegen den Augenklappen-Postern recht erfolgreich. Hier die Details der Medienreaktionen:
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Seehofer durch Augenklappe verunglimpft? – Strafantrag wegen Adbusting
Das Plakatkunst-Kollektiv „DIES IRAE“ platzierte unerlaubt bundesweit über 500 Plakate in Werbevitrinen, die Horst Seehofer mit einer Augenklappe auf dem rechten Auge blind darstellen. Die Polizei ermittelt wegen „Verunglimpfung der Regierung“. Bereits 2020 war das von Seehofer geleitete Innenministerium in den Nachrichten, weil der Verfassungsschutz und das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) statt Terror lieber von Linken umgestaltete Werbeplakate verfolgten. Seda Başay-Yıldız, Rechtsanwältin aus Frankfurt und Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE solidarisieren sich mit den Betroffenen. „Die neue Innenministerin Nancy Faeser steht in der Verantwortung, diese Posse zu beenden!“ sagt DIES IRAE.
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Veranstaltungsreihe zu Antirepression, Recherche und Öffentlichkeitsarbeit
Mit Antirepression, Recherche und Öffentlichkeitsarbeit haben wir erreicht, dass in Berlin Adbusting de facto größtenteils entkriminalisiert ist, und das, obwohl sich das LKA und VS wahnsinnig ärgert und die noch 2018/19 mit Hausdurchsuchungen, DNA-Analysen und Meldungen ans Terrorabwehrzentrum dagegen vorgegangen sind. Um das dabei erworbenen Wissen und unsere Erfahrungen zu teilen, machen wir im November mit freundlicher Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Veranstaltungsreihe. Die einzelnen Themen sind Aussageverweigerung, rotzfreche Öffentlichkeitsarbeit, Akteneinsicht und Kleine Anfragen.
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Workshop Rotzfreche Öffentlichkeitsarbeit, Sa. 27.11.21, 16h
Die tollste Aktion ist in ihrer Reichweite doch arg begrenzt, wenn man keine Öffentlichkeitsarbeit dazu macht. Und während sich viele linke Gruppen einigeln, wenn sie mit Repression konfrontiert sind, möchten wir hingegen aufzeigen, das selbst unter Repressionsdruck der Schritt an die Öffentlichkeit sehr vielversprechend sein kann. Denn die Geheimen von VS und LKA scheuen das Licht der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Wir reden außerdem über Missverständnisse zwischen Aktivismus und Journalismus.
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