Nach der juristischen Schelte für Berliner Landgericht, Amtsgericht, Polizei und Co. folgt die mediale Reaktion. Die inhaltliche Klarheit des Urteils aus Karlsruhe bestimmt die Schlagzeilen.
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Bundesverfassungsgericht pfeift Polizei zurück: Hausdurchsuchung bei Adbusting illegal
Großer Erfolg für politische Plakatkünstler*innen: Wer Bundeswehrwerbung öffentlich umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren, so beschloss heute das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20). Das Gericht erklärte die vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführten Hausdurchsuchungen für illegal. Die Berliner Polizei begründete die Hausdurchsuchungen bei Adbusting-Aktivist*in Frida Henkel und ihrer Freundin damit, dass die Bundeswehr durch politisch veränderte Werbung (Adbusting) “gar lächerlich” gemacht werde. Dieses Vorgehen enstpreche “nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit”, so das Bundesverfassungsgericht: “Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”. Das Urteil wurde auf der Seite des BVerfG veröffentlicht.
Continue reading Bundesverfassungsgericht pfeift Polizei zurück: Hausdurchsuchung bei Adbusting illegalBerlin: Das nächste Adbusting-Verfahren ist eingestellt
Nach Hausdurchsuchungen, DNA-Proben und Meldungen ans Terrorabwehrzentrum GETZ wegen dem Verändern von Werbeposter in den Jahren 2018/19 bricht die Repressionskulisse der Berliner Cops mehr und mehr zusammen. Die Staatsanwaltschaft stellt nun nicht nur Verfahren wegen Quatsch mit Werbevirtrinen ein, auch das Bekleisten von Mega- Lights führte nun zu einer Verfahrenseinstellung: „Wir sehen hier, was möglich ist, wenn linke Strukturen offensiv mit Repression umgehen, statt wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen“ kommentiert Klaus Poster von der Soligruppe plakativ.
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Adbusting: Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchungen
Das LKA Berlin ist so verzweifelt von überklebten Werbeplakaten, dass es linken Aktivist*innen mit Hausdurchsuchungen zu Leibe rückt. Dagegen klagt nun die Aktivist*in Frida vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Unterstützung der Rechtswissenschaftler*innen Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Universität Trier) und Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen). „Die Polizei macht sich lächerlich, wenn sie wegen veränderter Poster Hausdurchsuchungen machen“ sagt Frida. „Die brauchen da mal dringend Nachhilfe aus Karlsruhe.“
Beim Adbusting erwischt
Die Aktivistin Frida wurde zusammen mit einer anderen Person beim Aufhängen eines korrigierten Bundeswehrplakats von einer Zivilstreife beobachtet. Sie nahm die Personalien der zwei Aktivist*innen auf und beschlagnahmte das Plakat. Den scheinheiligen Satz „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ verbesserten die beiden zu „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“
Ein Poster, drei Hausdurchsuchungen
Es folgten Hausdurchsuchungen in drei Wohnungen im Umfeld der Betroffenen. Gegen die Hausdurchsuchungen legt Frida nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. „Etwas Papier, Kleister und die Aussage ’Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe’ reichen für Polizei und Landgericht also aus, um derart massiv in unsere Privatleben einzudringen“ meint Frida Henkel. „Dass das trotzdem passiert ist, kann ich mir nur damit erklären, dass wir inhaltlich diese Kritik geübt haben.“
https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama-adbusting-plakate-100.html
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