Adbusting: Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchungen

Das LKA Berlin ist so verzweifelt von überklebten Werbeplakaten, dass es linken Aktivist*innen mit Hausdurchsuchungen zu Leibe rückt. Dagegen klagt nun die Aktivist*in Frida vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Unterstützung der Rechtswissenschaftler*innen Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Universität Trier) und Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen). „Die Polizei macht sich lächerlich, wenn sie wegen veränderter Poster Hausdurchsuchungen machen“ sagt Frida. „Die brauchen da mal dringend Nachhilfe aus Karlsruhe.“

Beim Adbusting erwischt

Die Aktivistin Frida wurde zusammen mit einer anderen Person beim Aufhängen eines korrigierten Bundeswehrplakats von einer Zivilstreife beobachtet. Sie nahm die Personalien der zwei Aktivist*innen auf und beschlagnahmte das Plakat. Den scheinheiligen Satz „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ verbesserten die beiden zu „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“

Ein Poster, drei Hausdurchsuchungen

Es folgten Hausdurchsuchungen in drei Wohnungen im Umfeld der Betroffenen. Gegen die Hausdurchsuchungen legt Frida nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. „Etwas Papier, Kleister und die Aussage ’Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe’ reichen für Polizei und Landgericht also aus, um derart massiv in unsere Privatleben einzudringen“ meint Frida Henkel. „Dass das trotzdem passiert ist, kann ich mir nur damit erklären, dass wir inhaltlich diese Kritik geübt haben.“
https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama-adbusting-plakate-100.html

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Hausdurchsuchungen wegen Adbustings: Berliner LKA wiegt sich (noch) in Sicherheit

Drei Hausdurchsuchungen wegen eines (!) veränderten Bundeswehrposters? In Berlin völlig normal, wie der Fall aus dem September 2019 zeigt. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse hatte die Soligruppe plakativ beim Landgericht Berlin Beschwerde eingelegt. Diese wurde nun „als unbegründet verworfen“. Daher zieht die Soligruppe jetzt mit Unterstützung der Rechtswissenschaftler Mohammad El-Ghazi (Trier) und Andreas Fischer-Lescano (Bremen) vor das Bundesverfassungsgericht. „Recht bekommt man nicht einfach so, Recht muss man sich nehmen“, kommentiert Klaus Poster diesen Schritt. Continue reading Hausdurchsuchungen wegen Adbustings: Berliner LKA wiegt sich (noch) in Sicherheit

ND: Keine Verfassungsfeinde.

Das nd berichtet online und gedruckt darüber, dass Adbusting nicht mehr im sogenannten „Verfassungsschutzbericht“ des Geheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ zu finden ist und führt diese Veränderung auf unsere Öffentlichkeitsarbeit zurück. Vielen Dank für die Props.

Nowak, Peter: Keine Verfassungsfeinde. nd 14.7.2020:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1139068.keine-verfassungsfeinde.html

Adbusting leider nicht mehr im Verfassungsschutzbericht

Große Überraschung anlässlich der heutigen Veröffentlichung des sogenannten  „Bundesverfassungsschutzberichtes“ durch Heimatminister Horst Seehofer. Die Aktionsform des Adbustings wird in dem geheimdienstlichen Machwerk mit keinen Wort erwähnt. Im letzten Jahr war das anders. Laut des Geheimdienstes waren damals von Linken veränderte Werbeplakate eine zentrale Bedrohung für die Demokratie und  das Terrorabwehrzentrum GETZ beschäftigte sich viermal mit Adbusting. Im aktuellen Bericht ist davon nichts mehr zu hören. „Kein Wunder“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ: „Geheimdienstliche Hetze ist ein stumpfes Schwert gegen Kommunikationsguerilla.“ Die Nennung im Bericht habe den Adbusting-Aktionen mehr Aufmerksamkeit als je zuvor gegeben. „ Das hat viele Kollektive angestachelt, sich ebenfalls mit einer Aktion für einen prestigeträchtigen Platz auf dieser „most-wanted-Liste“ zu bewerben.“

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Adbusting mit dem Verfassungsschutzbericht

Am Donnerstag, den 9. Juli 2020 werden Heimatschutzminister Seehofer und Geheimdienstchef Haldenwang den sogenannten „Verfassungsschutzbericht 2019“ der Öffentlichkeit präsentieren. Im letzten Verfassungsbericht hatte der Geheimdienst die Aktionsform des Adbustings mit einer halben Seite und einem schönen Farbfoto geehrt. Dafür revanchierte die Kommunikationsguerilla-Szene sich bundesweit mit vielen Adbusting-Aktionen.

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StA Berlin: Adbusting ist straffrei, wenn man seine eigenen Poster mitbringt

Das wird der Wall AG und dem Staatsschutz überhaupt nicht gefallen: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Adbusting eingestellt. Eine Person war in der Walpurgisnacht beim Aufhängen selbst gemachter Poster, die den Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Frank Balzer wegen der Ausrichtung des Tags der Bundeswehr kritisierten, verhaftet worden. Die überraschende Begründung der Verfahrenseinstellung: Das Aufhängen von eigenen Postern in Werbevitrinen ist nicht strafbar.

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Netzpolitik berichtet über Adbusting und Repression

Unter der Überschrift „Adbusting – Mit Geheimdienst, Polizei und Terrorabwehrzentrum gegen ein paar veränderte Plakate“ schreibt Markus Reuter auf Netzpolitik.org über unsere Arbeit. Dabei ist ihm leider ein Fehler unterlaufen. Nicht des GTAZ (Gemeinsames Terrorabwehrzentrum) in Berlin beschäfftigt sich mit Adbusting, sondern das GETZ (Gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern) in Köln.

https://netzpolitik.org/2020/mit-geheimdienst-polizei-und-terrorabwehrzentrum-gegen-ein-paar-veraenderte-plakate

VS Berlin meldet Adbustings ans Terrorabwehrzentrum, weil sie für angemeldete Demos werben

Der Staatsschutz 521 beim Berliner LKA veranstaltet Hausdurchsuchungen wegen Adbusting. Deshalb stellten die Abgeordneten Helm und Schrader (Linke) eine Anfrage an den Berliner Innensenat. In der Antwort rechtfertigt Staatssekretär Akmann diese Praxis mit falschen Behauptungen. Außerdem gibt Akmann zu, dass der Berliner Verfassungsschutz drei Adbusting-Aktionen ans Terrorabwehrzentrum GETZ meldete, weil diese für angemeldete Demonstrationen warben. Diese Information hatte die Bundesregierung erst vor kurzen für geheim erklärt, weil sie angeblich die Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik bedrohen würde.

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DNA-Analyse wegen veränderter Bundeswehr-Werbung unverhältnismäßig

„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Das schreibt der Bremer Professor für Staatsrecht Andreas Fischer-Lescano in einen aktuellen Beitrag für Verfassungsgblog.de. Vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“

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Adbusting im Regierungsviertel gegen Geheimdienste

Das „Besondere Amt für Veralberung (BfV)“ hat am Wochenende Adbustings gegen Geheimdienste im Berliner Regierungsviertel aufgehängt. Dabei stützen sie sich auf die parlamentarische Anfrage „Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)“ von Ulla Jelpke (Bundestag, 5.5.2020, Drucksache 19/18932). In ihrer Pressemitteilung auf Indymedia analysieren sie die Anfrage. Wir teilen die Analyse und haben ihr nichts hinzuzufügen, weswegen wir im Folgenden die PM des „Besonderen Amts für Veralberung“ auf unseren Blog kopieren.

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